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Nachrangdarlehen

Unternehmen, die sich Kapital mittels Crowdfunding beschaffen wollen, können dabei grundsätzlich zwischen unterschiedlichen Formen wählen. Wesentlich sind dabei insbesondere das gewöhnliche sowie das partiarische Nachrangdarlehen. Was aber hat es damit jeweils auf sich?

Das gewöhnliche Nachrangdarlehen: Beim Crowdinvesting wird häufig ein Nachrangdarlehen als Investitionsform gewählt, welches dem sogenannten Mezzanine-Kapital zugeordnet wird – einer Mischung aus Eigen- und Fremdkapital. Wichtig für den Anleger ist hierbei zu beachten, dass seine Forderung im Rahmen des Nachrangdarlehens tatsächlich nachrangig behandelt wird. Das bedeutet konkret, dass im Falle einer Insolvenz des Schuldners zunächst andere Gläubiger bevorzugt bedient werden und erst danach die Investoren mit ihrem Nachrangdarlehen zum Zug kommen. Dieses Konstrukt birgt also ein höheres Risiko, welches sogar einen Totalverlust des investierten Geldbetrags beinhalten kann. Zusätzlich gibt es noch qualifizierte Nachrangdarlehen, bei denen der Schuldner die Forderung bereits dann nicht bedienen muss, wenn dies seinerseits zur Insolvenz führen würde.

Das partiarische Nachrangdarlehen: Das partiarische Nachrangdarlehen hat sich mittlerweile als die gängigste Form des Crowdinvestings etabliert. Es basiert auf dem Paragrafen 488 BGB und zeichnet sich durch eine zweigeteilte Rendite aus. Neben einem festen Basiszins partizipiert der Investor auch an den Gewinnen und der Entwicklung des Unternehmens. Im Gegensatz dazu ist das herkömmliche Nachrangdarlehen meist mit einem festen Zinssatz ausgestattet und bietet keine gewinnabhängige Ertragsbeteiligung. Es ist wichtig zu berücksichtigen, dass das partiarische Nachrangdarlehen keine offizielle Vermögensanlage darstellt und die Projektinitiatoren daher nicht der Prospektpflicht unterliegen.

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Christian Bammert

Ich arbeite seit über 12 Jahren in der Finanzbranche und habe sehr gute Kontakte zu Banken, Crowdfunding-Plattformen und den Medien.