Kleinanlegerschutzgesetz
Das Kleinanlegerschutzgesetz ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Rechtsrahmens für Crowdfunding und soll Kleinanleger vor Betrug und finanziellen Verlusten schützen. Es legt eine Reihe von Regeln und Vorschriften fest, die von Plattformen und Unternehmen befolgt werden müssen, die Crowdfunding als Finanzierungsinstrument nutzen.
Eines der zentralen Ziele des Kleinanlegerschutzgesetzes besteht darin, sicherzustellen, dass Kleinanleger ausreichend informiert sind, bevor sie in ein Crowdfunding-Projekt investieren. Dies bedeutet, dass die Plattformen und Unternehmen, die Crowdfunding anbieten, verpflichtet sind, transparente Informationen über die angebotenen Projekte, die damit verbundenen Risiken und die möglichen Renditen bereitzustellen.
Das Gesetz verlangt auch, dass Crowdfunding-Projekte bestimmte Anforderungen erfüllen müssen, bevor sie Kleinanlegern angeboten werden können. Dazu gehören unter anderem die Offenlegung von Geschäftsplänen und Finanzdaten, die Überprüfung der Bonität des Unternehmens und die Überwachung der Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften.
Ein weiteres wichtiges Element des Kleinanlegerschutzgesetzes ist die Begrenzung der Investitionen von Kleinanlegern. Kleinanleger dürfen nur einen begrenzten Betrag in ein Crowdfunding-Projekt investieren, derzeit bis zu 25.000 Euro maximum, um das Risiko finanzieller Verluste zu minimieren. Dies soll vor allem verhindern, dass Kleinanleger aufgrund unzureichender Informationen oder fehlender Erfahrung zu viel Geld in ein einzelnes Projekt investieren.